Sehr geehrte Eltern,
der Staatssekretär des Hessischen Kultusministeriums hat heute mitgeteilt, dass die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen in Hessen vorläufig weiter ausgesetzt bleibt.
Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem heute bekannt gegebenen Beschluss (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N) entschieden. Daher kann der Unterricht in den genannten Jahrgangsstufen nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020, wieder aufgenommen werden.
Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt.